KFZ Zulassung
Anmeldegebühren:
Kosten
- Behördenanteil: 119,80 Euro
- Bearbeitungsleistung: 60,80 Euro
- Abfrage Zentrales Melderegister: 1,10 Euro
- Begutachtungsplakette: 2,30 Euro
- Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
- Pkw und Lkw: 23 Euro
- Motorrad: 13 Euro
- Motorfahrrad: 8,50 Euro
- Anhänger: 11,50 Euro
- Zugmaschine: 11,50 Euro
- Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins: 29,50 Euro
Insgesamt für einen PKW 184,00 Euro + 23 Euro für die Kennzeichen
Stand: Jänner 2025 - Angaben ohne Gewähr, Änderungen jederzeit möglich.
siehe auch: www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/2/Seite.060118.html
Unterlagen zur Anmeldung bei der Zulassungsstelle
Erforderliche Unterlagen- Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
- Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privaten):
- Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle (Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.)
- Versicherungsbestätigung
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- Bei erstmaliger Zulassung:
- Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Vollmacht der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
- Bestätigung der Meldung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten im Original
- Amtlicher Lichtbildausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
- Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
- von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht betroffen sind:
- Ab 15 Jahren: Zulassung Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge,
- Ab 16 Jahren: Zulassung Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge,
- Ab 17 Jahren: Zulassung Fahrzeuge der Klassen M1, N1 (d.h. PKW bis 3,5 t, Kombinationskraftwagen und Klein-LKW bis 3,5 t)
- Behinderte Minderjährige generell
- von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht betroffen sind:
- Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
- Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
- Persönliche Erklärung der Vorbesitzerin/des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht oder
- Eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der/des zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
- Leasingbestätigung
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
- Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
- Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
- Entrichtung der NoVA (Finanzamt)
- Eventuell Verzollungsbestätigung
- Beglaubigung oder
- Bestätigung durch die Behörde, durch den ÖAMTC bzw. ARBÖ oder
- Vermittlungsstampiglie einer Kfz-Händlerin/eines Kfz-Händlers